يَٰصَٰحِبَيِ ٱلسِّجۡنِ أَمَّآ أَحَدُكُمَا فَيَسۡقِي رَبَّهُۥ خَمۡرٗاۖ وَأَمَّا ٱلۡأٓخَرُ فَيُصۡلَبُ فَتَأۡكُلُ ٱلطَّيۡرُ مِن رَّأۡسِهِۦۚ قُضِيَ ٱلۡأَمۡرُ ٱلَّذِي فِيهِ تَسۡتَفۡتِيَانِ ٤١
Yāsāhibayis-sijni ammā ahadukumā fayasqī rabbahū khamran wa ammal-ākharu fayuslabu fata'kulut-tayru mir ra'sihī qudiyal-amrul-ladhī fīhi tastaftiyān
O meine beiden Gefangnisgefährten! Was den einen von euch angeht, so wird er seinem Herrn Wein zu trinken geben. Was aber den anderen angeht, so wird er gekreuzigt, und die Vögel werden von seinem Kopf fressen. Entschieden ist die Angelegenheit, über die ihr um Auskunft fragt.